Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Inkassokosten

Inkassokosten – nicht immer voll zu ersetzen!

(21.08.2013)

Beauftragt ein Gläubiger ein gewerbliches Inkassounternehmen mit der Beitreibung seiner Außenstände, so kann er die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten nur in der Höhe geltend machen, wie sie auch bei sachgerechter Verfolgung seiner Interessen durch einen Rechtsanwalt entstanden wären. Dies betont Prof. Dr. Wolfgang Jäckle in seinem Artikel “ Vorgerichtliche Kosten eines Inkassounternehmens als Verzugsschaden“, NJW, 2013, 1393. Wird die Forderung vom Schuldner bezweifelt, sollte daher anwaltlicher Rat oder Beistand in Anspruch genommen werden.