Ist dem Planer ein Überwachungsfehler unterlaufen, muss er nicht in jedem Fall dem Bauherrn hierfür Schadensersatz leisten. Lässt der Auftraggeber nämlich durch solche Fehler entstandene Bauwerksmängel nicht beseitigen, kann er nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 21.11.2019 vom Architekten jedenfalls nicht Schadensersatz in Höhe voraussichtlicher „fiktiver“ Mangelbeseitigungskosten fordern (BGH, 21.11.2019 […]