Wenn das Berufungsgericht einen Hinweis entgegen § 139 Abs. 4 ZPO erst in der mündlichen Verhandlung erteilt, die betroffene Partei sich aber offensichtlich hierzu in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend erklären kann, muss das Gericht, wenn es nicht ins schriftliche Verfahren übergeht, die mündliche Verhandlung auch ohne einen Antrag auf […]