Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

AGB-Klauseln

Unwirksame AGB-Klauseln

(21.08.2013)

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind mitunter unwirksam. So schätzt der BGH auch die Klausel in den AGB eines Lieferanten bezüglich der von ihm einzubauenden Küche ein: „Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen“. Ferner bezweifelt der BGH in seiner Entscheidung auch die Wirksamkeit der Klausel, wonach Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers wegen offensichtlicher Mängel einer zu liefernden und einzubauenden Küche erlöschen, wenn sie nicht binnen zwei Wochen nach Übergabe gerügt werden, BGH, Urteil vom 07.03.2013, VII ZR 162/12 NJW 2013, 1431.