Erfüllt ein Bauträger seine bauwerkvertraglichen Pflichten nicht, kann dem Erwerber ggf. auch schon vor Abnahme ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen. Dies zeigt folgender Fall, in dem das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 05.07.2023, Az. 4 U 105/22 (Volltext: IBRRS 2023, 1939) festgestellt hat, dass der Rücktritt eines Bauträgers vom Bauvertrag wegen nicht […]